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  1. Zustandekommen eines Vertrages
    (a) Sämtliche Bestellungen von Dienstleistungen erfolgen in schriftlicher Form per Post, Fax oder in elektronischer Form. Sie bedürfen zur Rechtswirksamkeit eine schriftliche Bestätigung durch ProAspecto. Das gleiche gilt für alle Zusicherungen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen.
    (b) Bei komplexeren Aufträgen werden die Leistungsbeschreibungen und die Qualitätsanforderungen detailliert in einem separaten Dokument festgehalten.
    (c) Kostenvoranschläge sind nur für die aufgeführten Leistungen verbindlich und gelten 2 Monate nach Ausstellungsdatum.
  2. Leistungserbringung
    (a) Bei Erstellung einer Web-Präsenz gestaltet ProAspecto zunächst einen Entwurf des Projekts, der die wesentliche Struktur, die gestalterische Darstellung und die wesentliche Funktionalität erkennen lässt. Nach Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber erfolgt die Programmierung der Webseiten. Danach mit dem Einverständnis des Auftraggebers erfolgt die Veröffentlichung.
    (b) ProAspecto erbringt selbst oder durch fachkundige Dritte Leistungen, die sich aus dem im Vertrag genannten Leistungsumfang ergeben.
    (c) ProAspecto verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Unabwendbare, unvorhersehbare Ereignisse und Verzögerungen oder Auftragsänderungen des Kunden entbinden ProAspecto von Einhaltung des vereinbarten Liefertermins und berechtigen ProAspecto den Abgabetermin der Leistung um eine angemessene Laufzeit hinauszuschieben.
  3. Haftung
    (a) Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Firma ProAspecto ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt.
    (b) Schadensersatzansprüche sind maximal auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
    (c) Sollte der Kunde/Auftraggeber selbst Änderungen an Dateien der Internetseiten vornehmen, haftet ProAspecto nicht für Schäden, die infolgedessen entstehen.
    (d) Für Ausfälle im Internet, wie z. B. Serverausfälle, infolgedessen die Webseiten - auch vorübergehend - nicht aufgerufen werden können, kann ProAspecto nicht verantwortlich gemacht werden.
    (e) Der Kunde ist verpflichtet, ProAspecto von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund der Rechtswidrigkeit der vom Kunden bei ProAspecto gespeicherten Inhalte, Daten oder Dateien geltend machen. Gleiches gilt in einem solchen Fall für die Kosten der Rechtsverteidigung der Firma ProAspecto.
  4. Mängelhaftung
    Erkennbare Mängel oder Störungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach erbrachter Dienstleistung, bei ProAspecto anzuzeigen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf kostenlose und unverzügliche Verbesserung der Leistung durch ProAspecto.
  5. Hosting
    (a) Mindestvertragslaufzeit eines Hostingvertrages beträgt 1 Jahr. Die Kündigung muss mindestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragsdauer erfolgen. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag um die vertraglich vereinbarte Laufzeit automatisch.
    (b) ProAspecto behält sich das Recht einer außergewöhnlichen Kündigung vor, für den Fall eines Gesetzesverstoßes durch den Kunden.
  6. Domains
    (a) Vertragslaufzeit eines Reservierungsvertrages für Domains beträgt 1 Jahr. Die Kündigung muss mindestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragsdauer erfolgen. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr automatisch.
    (b) ProAspecto behält sich das Recht einer außergewöhnlichen Kündigung vor, für den Fall eines Gesetzesverstoßes durch den Kunden.
  7. Zahlungsbedingungen
    (a) ProAspecto stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen in EUR inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt in Voraus.
    (b) Die vereinbarten Rechnungsbeträge sind entsprechend der im Vertrag genannten Zahlungszeiträume jeweils im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
    (c) Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen 3% p.a. über die Bankrate zuzüglich der Bearbeitungsgebühr.
  8. Abnahme
    Der Kunde ist verpflichtet die Website abzunehmen, soweit die sie den vertraglichen Anforderungen entspricht.
    Die Abnahme wird schriftlich in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert.
  9. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständiger Begleichung aller gegen den Auftraggeber bestehenden Ansprüche bleibt die gelieferte Leistung im Eigentum vom ProAspecto.
  10. Datenschutz
    (a) Die uns übermittelten personenbezogenen Daten dienen ausschließlich dem Zweck Aufträge oder Anfragen des Kunden ausführen zu können. Die Daten werden gespeichert, können aber auf das Verlangen des Kunden jederzeit geändert oder gelöscht werden.
    (b) Alle Mitarbeiter der Firma ProAspecto sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
    (c) ProAspecto verpflichtet sich, die Daten des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben.
    (d) Für die Verwendung der Daten des Kunden für eigene Werbezwecke der ProAspecto muss die ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegen.
  11. Inhalte der Webseiten
    (a) ProAspecto ist für die Inhalte, Vorlagen und Dateien, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. ProAspecto übernimmt dafür keine Prüfungspflicht und distanziert sich hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller verlinkten Seiten.
    (b) Der Kunde verpflichtet sich mit den Inhalten seiner Webseiten nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitte zu verstoßen.
  12. Urheberrecht und Nutzungsrecht
    (a) Der Kunde erwirbt alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Webseiten und seinen einzelnen Bestandteilen.
    (b) ProAspecto besitzt alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Web-Seiten, Programmen, Dateien. Eine Weiterveräußerung, auch in veränderter Form, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma ProAspecto.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    (a) Erfüllungsort ist der Sitz von ProAspecto.
    (b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz von ProAspecto.
  14. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.